RuppertBrasil - Reisevereinbarungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die Reisevereinbarungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und RuppertBrasil – das Reisebüro für Südamerika GmbH (im Folgenden auch »RuppertBrasil«, »wir« oder »uns« ge­nannt). Abweichungen in der jeweiligen Reiseaus­schrei­bung und besondere Kataloghinweise haben Vorrang. Sollte RuppertBrasil als Vermittler für andere Leistungsträ­ger, z. B. für Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften, auftreten, so gelten deren Reisevereinbarungen.

Fluganreise, Inlandsflüge, Airpässe
Flugleistungen sind von uns für Sie vermittelte Leistungen mit der Fluggesellschaft. Im Rahmen dieses Geschäfts­besorgungsvertrages haften wir für eine ordentliche Abwicklung, z.B. die Weitergabe aller relevanten Informationen wie Flugzeiten, Änderungen, die die Reisepläne beeinträchtigen können. Ihr Vertragspartner der Flugreisen ist das Flugunternehmen selbst. Nach Reiseantritt müssen Sie für die Rückbestätigung spätestens 3 Tage vor Weiterreise sorgen und nehmen deshalb etwaige Änderungen direkt von der Fluggesellschaft zur Kenntnis. Wir haften jedoch nicht für Abhilfe, die eventuell durch solche Änderungen nötig werden könnte, z. B. bei nicht mehr realisierbaren Anschluss­ver­bindungen. Preise, abweichende Storno­bedingungen und sonstige Kon­ditionen werden tagesaktuell mit Ihnen schriftlich oder mündlich vereinbart. Flughinweise finden Sie auf den jeweiligen Eingangsseiten in unseren Katalogen.
Von uns gebuchte Flüge gelten für die Daten wie von Ihnen gebucht und von uns bestätigt – bzw. wie sie im Flugticket erscheinen. Änderungs­möglichkeiten nur auf Anfrage. Die Standard-Stornogebühren für Flugtickets sind 250,– € pro
Ticket nach Ausstellung. Bitte beachten Sie, dass viele Tarife sofortige Ausstellung/Bezahlung nach Reser­vierung verlangen. Die Regelung für das erlaubte Freigepäck im Flugzeug ist abhängig von der Flug­gesellschaft, der Buchungsklasse und der Strecke. Informationsquellen sind das Reisebüro und die Webseiten der Fluggesellschaft.

Leistungen, Reisepreise
Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung und aus der Reisebestätigung. Treten für uns wirtschaftlich unzumutbare Umstände ein, die Reise zum vereinbarten Preis durchzuführen, sei es auf Grund von Erhöhungen der Beförderungskosten, Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, erhalten Sie ein unverbindliches Ersatzangebot. Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluss ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, haben Sie das Recht, die Reise kostenlos abzusagen.

Beratungs-, Buchungsgebühren
werden für selbstveranstaltete Reisen im Sinne dieses Katalogs nicht berechnet.

Reisepreisabsicherung
Bei Reiseveranstaltungen (nicht z. B. bei Nur-Flug-Buchungen) ist Ihr Reisepreis gemäß § 651 k (1)–(3) BGB gegen Konkursausfall und Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert. Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des erforderlichen Sicherungsscheins erfolgen – ausgefertigt von R+V Versicherung, dem Finanzverbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Anmeldung
Schriftliche, mündliche oder telefonische Anmeldungen betrachten wir als verbindlich.

Zahlung
Den Restbetrag begleichen Sie bitte bis 31 Tage vor Abreise. Bitte benachrichtigen Sie uns ca. eine Woche vorher, wenn Sie die Reiseunterlagen gegen Bezahlung bei uns abholen wollen. Sollten auf Grund besonderer Vereinbarungen mit unseren Leistungsträgern frühere Vollzahlungen nötig sein, so erhalten Sie gleichzeitig auch die entsprechenden Reisedokumente. Für selbstveranstaltete Programme akzeptieren wir grundsätzlich Ihre EC-Karte sowie Master-/Eurocard und Visa-Card. In anderen Fällen nur nach Absprache.

Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. 
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angegebene Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Sollten uns in Einzelfällen nicht höhere Kosten auf Grund von speziellen Vereinbarungen mit Leistungsträgern entstehen, können Sie die Reise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt stornieren; wir berechnen dann 20 % des Reisepreises, mindestens 75,– € pro Person. Vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 20 %, 21. bis 11. Tag: 30 %, ab 10. Tag 50 %. Nach Reiseantritt (erste gebuchte Leistung) besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Bitte beachten Sie die besonderen Stornogebühren bei speziellen Programmen wie Galápagos- und anderen Kreuzfahrten, Karneval, Neujahr, Explora-Hotels etc. Sie finden diesbezügliche Hinweise im Katalog auf den entsprechenden Programmseiten, Details dazu senden wir Ihnen bei Bedarf gerne zu. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

Beschränkung der Haftung
Unsere Haftung für vertragliche Haftungsansprüche, gleich ob aus eigenem Verschulden eines Leistungsträgers oder eigenem Verschulden, ist beschränkt auf den 3-fachen Reisepreis – bei Sachschäden bis zu 4.100,– €; übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt.
Bei eigenem Verschulden haften wir abweichend unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Körperschäden. Soweit wir allerdings für das Verschulden eines Leistungsträgers einstehen, haften wir (entsprechend der Regelung § 651 h Abs. 2 BGB) im Falle der Geltung internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Regelungen, die besondere Voraussetzun­gen für das Entstehen, den Ausschluss oder die Geltendmachung von Schadensersatz gegen den Leistungsträger festlegen, nur, wenn diese Voraus­setzungen vorliegen.

Versicherungen
Dringend empfehlen wir den Abschluss einer Rücktritts­kosten- sowie Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung!

Mitwirkungspflicht
Beanstandungen während der Reise sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw., wenn nicht möglich, uns zu melden! Auch in Ihrem eigenen Interesse sind Sie verpflichtet, evtl. entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten!

Ausschluss von Ansprüchen & Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertragsgemäß vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Ihre Ansprüche verjähren nach einem Jahr.

Änderung der Katalogpreise vorbehalten. Keine Haftung bei Druck- und Rechenfehlern. Mit dem Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle vorhergehenden Kataloge ihre Gültigkeit.

Stand: Oktober 2009.

Reiseveranstalter
RuppertBrasil - das Reisebüro für Südamerika GmbH
Grillparzerstraße 31 · 81675 München
Telefon: 089-419 419 0
Telefax: 089-47 21 27
E-Mail: ruppertbrasil@t-online.de
Geschäftsführer: Dieter Ruppert
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 65689
Gerichtsstand: München
USt-IdNr.: DE129447993
Steuerkennzeichnungs-Nummer: 0822/20516


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